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Anschrift: KBC Bank Deutschland AG
Fondsvertrieb/Asset Management
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D-28039 Bremen
   
Telefon: + 49 (0) 421 - 36 84 - 363
Telefax: + 49 (0) 421 - 36 84 - 489
Telex: 2 44 215
eMail: fonds@kbcbank.de
   
S.W.I.F.T.-Code: BANV DE HB
Bankleitzahl: 290 201 00
   
Vorstand: Axel Bartsch
Michael Wolber
Firmensitz:
HR-Eintrag:
Rechtsform:
Hansestadt Bremen
Handelsregister Bremen B 4188
Aktiengesellschaft
Ust-Id-Nr.:
Steuernummer:
Finanzamt-Nr.:
DE 114397381
71 549 01102
2471
Aufsicht: Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
 
Bildnachweise Highlights:
KBC Eco Water Fotolia: Irochka #922252
KBC Eco AE Fotolia: Carina Hansen #7834372
KBC Eco CC Achim Gedrat
KBC SRI Achim Gedrat
KBC Bonds High Interest Fotolia: Vlad Turchenko #246372
  Fotolia: Jörg Vollmer #13905528
  Fotolia: Thomas Detert #5610343
KBC Bonds Inflation-linked Achim Gedrat

 

Rechtliches/Rechtshinweise

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Directors Dealings

Gemäß § 15a Abs. 3 WpHG ist die KBC Bank Deutschland AG verpflichtet, Geschäfte ihrer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in Aktien der KBC Bank Deutschland AG unter Voraussetzungen des § 15a Abs. 1 WpHG zu veröffentlichen.

Zurzeit liegen uns keine meldepflichtigen Transaktionen vor.

Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der KBC Bank Deutschland AG haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" bisher insgesamt nicht angewendet und werden diese bis auf weiteres nicht anwenden.

Die KBC Bank Deutschland AG ist sich der nachhaltigen Bedeutung einer einheitlichen Corporate Governance bewusst, weshalb einige der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex seit Jahren integraler Bestandteil unserer Unternehmenspolitik sind. Vorstand und Aufsichtsrat sind indes der Meinung, dass aufgrund des am 27.04.1989 zwischen der KBC Bank Deutschland AG und der Muttergesellschaft KBC Bank NV, Brüssel, geschlossenen Beherrschungsvertrages und der daraus resultierenden Weisungsbefugnis des herrschenden Unternehmens die Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in wesentlichen Teilen nur eingeschränkt umsetzbar sind und deshalb insgesamt eine Anwendung nicht vorgenommen wird.